Neuregelungen & Pfändungsfreibetrag beim Pfändungsschutzkonto
Pfändungsschutzkonto: Neuregelungen vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2025
Jedes Jahr zum 1. Juli werden in Deutschland durch das Bundesministerium der Justiz die Pfändungsfreigrenzen überprüft und angepasst. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf das Pfändungsschutzkonto, denn hier kommt es auf den tatsächlichen Betrag an, der vor einer Pfändung geschützt ist. Welche Neuregelungen für das Pfändungsschutzkonto seit dem 1. Juli 2024 bestehen und wie sich das auf eine eventuelle Kontopfändung auswirkt, erklären wir dir in unserem Artikel.
Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto: neue Pfändungsfreigrenzen
Auch zum 1. Juli 2024 wurde der Pfändungsfreibetrag wieder angehoben. Generell sorgen die Pfändungsfreigrenzen dafür, dass verschuldete Beschäftigte trotz einer Pfändung des Gehalts ihre laufenden Ausgaben und Kosten wie Miete, Lebensmittel, Strom und Heizkosten bezahlen können. Mit Blick auf das Jahr 2024 wurde hier der monatliche Grundbetrag auf mindestens 1500 Euro erhöht. Mit einer erneuten Anpassung zum 1. Juli 2025 ist folglich auch zu rechnen. Dieses Vorgehen sichert zum einen die eigene Existenz ab. Zugleich können aber auch weiterhin Unterhaltspflichten geleistet werden.
Zudem steigt der Pfändungsfreibetrag unter anderem dann, wenn sich noch weitere unterhaltspflichtige Personen im Haushalt befinden. Wie hoch dieser Betrag pro weiterer Person ist, lässt sich ganz bequem in der sogenannten Pfändungstabelle nachlesen. Auch einmalige Sozialleistungen, wie der Zuschuss für eine Klassenfahrt des Kindes oder Nachzahlungen laufender Geldleistungen nach SGB II/VII, können den Pfändungsfreibetrag anheben. Generell ist der Pfändungsfreibetrag an das Einkommen angepasst und staffelt sich. Das bedeutet im Klartext: Wenn ein Arbeitnehmer arbeitet und sein Gehalt über der Pfändungsfreigrenze ist, soll dieser auch mehr Geld zur Verfügung haben – die Pfändungsfreigrenze wird angehoben, was bei Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfängern nicht der Fall ist.
Was genau ist ein Pfändungsschutzkonto?
Das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, wird immer dann wichtig, wenn beim Kontoinhaber Schulden bestehen, die gepfändet werden. Hier hat der Kontoinhaber und Schuldner die Möglichkeit, bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse ein sogenanntes P-Konto zu beantragen. Durch die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto wird sichergestellt, dass der Schuldner trotz der Pfändung über eine Grundsicherung verfügt. Der Pfändungsschutz greift bis zu einem gewissen Geldbetrag.
Was ändert sich jetzt bei einem P-Konto?
Wer sein Konto aus Schutz vor einer Kontopfändung in ein P-Konto umgewandelt hat, verfügt seit dem 1. Juli 2024 über mehr Geld, welches dem Pfändungsschutz unterliegt. Das geschützte Guthaben beträgt seit Juli 2024 bis Ende Juni 2025 pro Kalendermonat mindestens 1500,00 Euro. Je nachdem, welche weiteren individuellen Voraussetzungen gegeben sind, kann sich der Betrag auch erhöhen. Hier spielen der Unterhalt der eigenen Kinder eine Rolle, die Zahlung von Kindergeld und auch weitere Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz. Dazu muss der Kontoinhaber seiner Bank eine Bescheinigung vorlegen, die laut dem Gesetzgeber nur von spezifischen Stellen und Personen erstellt werden darf.
Pfändungsschutzkonto: Welche Vor- und Nachteile bringen die Neuregelungen?
Auch wenn ein P-Konto auf den ersten Blick nur Vorteile zu haben scheint, sind auch Nachteile in Betracht zu ziehen. Obwohl der Gesetzgeber einen Grundbetrag durch den Kontopfändungsschutz sicherstellt, der den Lebensunterhalt absichern soll, ist die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto nicht für alle Menschen und Personengruppen von Vorteil.
Welche Vorteile bringt ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto bringt den Vorteil mit sich, dass ein Schutz vor der gesamten Pfändung des Gehalts erhalten bleibt. Dies schließt auch die Zahlung von Unterhalt ein, sowie das Kindergeld. Grundlegende Lebenshaltungskosten können so weiterhin abgedeckt werden und das Girokonto wird ohne Komplikationen in ein P-Konto umgewandelt.
Welche Nachteile bringt ein P-Konto?
Aber auch gewisse Nachteile sollten berücksichtigt werden. So ist nur ein begrenzter und vorgegebener Freibetrag vor der Pfändung geschützt. Zudem sind keine Mehrfachkonten und mehrere Kontoguthaben erlaubt.
Die Pfändungstabelle 2024/2025
Mit der Pfändungstabelle 2024/2025 wird festgelegt, welche Pfändungsfreigrenzen es für das Pfändungsschutzkonto gibt. Darin ist zum einen geregelt, wie viel des Einkommens bei einer Lohnpfändung dem Schuldner verbleiben darf und welcher Betrag an die Gläubiger abgeführt wird. Die Tabelle basiert generell auf dem Nettolohn oder Nettoeinkommen sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Je höher die Unterhaltsverpflichtungen sind, umso höher ist auch der Betrag, der nicht gepfändet werden darf. Die Pfändungstabelle hilft also Schuldnern als auch Gläubigern gleichermaßen. Denn sie schafft Transparenz und eine rechtlich bindende Grundlage.
Fazit: Die Neuregelungen zum P-Konto 2024/2025
Die neuen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) 2024/2025 bringen wichtige Verbesserungen für Schuldner mit sich. Sowohl bei der Flexibilität als auch im Umgang mit finanziellen Engpässen. Durch die angepassten und erhöhten Freibeträge, die sich an den gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland orientieren, bleibt Schuldnern mehr finanzieller Spielraum für notwendige Ausgaben, wie die Miete oder die Lebensmittelkosten.
(FAQ) Häufige Fragen und Antworten
Kann mein Geld gepfändet werden trotz P-Konto?
Ja. Allerdings gilt das nur für Beträge, die den individuellen monatlichen Pfändungsfreibetrag überschreiten. Innerhalb des Freibetrags bleibt dein Guthaben bei der Bank geschützt.
Was ändert sich 2024 beim P-Konto?
Immer mit Wirkung zum 1. Juli werden die Freibeträge an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Dies bietet Schuldnern mehr finanziellen Spielraum. Im Jahr 2024 wurde der Freibetrag um knapp 100 Euro erhöht.
Was ändert sich 2025 beim P-Konto?
Auch 2025 ist mit einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrags zu rechnen.
Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?
Zu den Geldeingängen, die nicht pfändbar sind, zählen unter anderem Pflegegeld, Kindergeld, Sozialhilfe oder Bürgergeld und zusätzliche einmalige Leistungen und Zuschüsse.
Wie wird der Pfändungsfreibetrag berechnet?
Der Pfändungsfreibetrag auf deinem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) richtet sich nach deinem Einkommen und nach den unterhaltsberechtigten Personen in deinem Haushalt.